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Satzung des „Verein zur Förderung des Verständnisses für die Probleme der Einen Welt"
§ 1 Name und Sitz
Der Verein trügt den Namen „Verein zur Forderung des Verständnisses für die Probleme der
Einen Welt", kurzgenannt „Eine Welt e.V.".
Er hat seinen Sitz in Karlstein-Dettingen.
Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen: Amtsgericht Alzenau VR 378
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
Aufgabe und Ziel des Vereins ist die Förderung von Aktivitäten, die dazu geeignet
sind, hierzulande das Verständnis für Kulturen und soziale sowie ökonomische
Bedingungen südlicher Länder zu steigern und die Vernetzung internationaler
ökologischer Bedingungen aufzuzeigen. Hierzu gehört insbesondere die Förderung
internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens. Dazu dienen vor allem Veranstaltungen,
Publikationen und die Bereitstellung von Räumen zu den o.a. Zwecken. Auch dient
hierzu die Kooperation mit ähnlichen Einrichtungen im In- und Ausland.
§ 3 Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung von
1977.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftli-
chen Zwecke.
2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet wer-
den. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd
sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins können natürliche (und juristische) Personen werden, die die
Zwecke des Vereins (§2) unterstützen wollen.
Der Verein unterscheidet zwischen passiven und aktiven Mitgliedern:
Passive Mitglieder entrichten einen monatlichen Betrag von 1 €. Der Betrag ist
am Anfang eines Geschäftsjahres auf das vereinseigene Konto zu überweisen.
Aktive Mitglieder sind Mitglieder, die sich in körperlicher, geistiger oder kreativer
Form an dem Zweck des Vereins betätigen. Sie zahlen keinen Beitrag.
Über die Aufnahme und die Art der Mitgliedschaft (aktiv oder passiv) entscheidet
die Mitgliederversammlung (oder der Vorstand).
Der Beitritt muss schriftlich beantragt werden; der Austritt muss mit vierwöchiger
Frist zum Halbjahresende erklärt werden.
§ 5 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung (MV) ist das oberste Beschlussfassungsorgan des
Vereins. Sie entscheidet über
Satzungsänderungen
Erhebung von Beiträgen
Wahl und Entlastung des Vorstandes
Schaffung von Ausschüssen und deren Kompetenzen
Aufnahme von Mitgliedern (soweit nicht dem Vorstand überlassen)
Mietverträge von mehr als einjähriger Dauer oder höherem Volumen als
durch die monatlichen festen Einnahmen abgedeckt,
mehrmonatige Anstellung von Hauptamtlichen
Verwendung von Jahresüberschüssen
Auflösung des Vereins
Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit. Satzungsänderungen,
Auflösung des Vereins und Ausschluss von Mitgliedern sind nur mit 3/4 Mehrheit möglich.
Zwanzig Prozent der Mitglieder können eine Einberufung der MV binnen
Monatsfrist verlangen. Der Vorstand ist verpflichtet, mindestens einmal jährlich
eine MV einzuberufen und diese auch zu leiten, sofern nicht die MV selbst mit
Mehrheit der Anwesenden eine Versammlungsleitung bestimmt.
§ 6 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen und wird für zwei Jahre gewählt.
Der/die Vorsitzende und der Kassenwart sind in getrennter Abstimmung von der MV
zu wählen. Beide vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Ist eine
Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, kann der Vorstand innerhalb von
10 Tagen eine neue MV einberufen. Diese ist dann unabhängig von der Zahl der
Anwesenden beschlussfähig.
§ 7 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an:
terre des hommes
Postfach 4126
49074 Osnabrück
Diese Gesellschaft hat es unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.