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Satzung des „Verein zur Förderung des Verständnisses für die Probleme der Einen Welt"

§ 1 Name und Sitz

Der Verein trügt den Namen „Verein zur Forderung des Verständnisses für die Probleme der

Einen Welt", kurzgenannt „Eine Welt e.V.".

Er hat seinen Sitz in Karlstein-Dettingen.

Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen: Amtsgericht Alzenau VR 378

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

Aufgabe und Ziel des Vereins ist die Förderung von Aktivitäten, die dazu geeignet

sind, hierzulande das Verständnis für Kulturen und soziale sowie ökonomische

Bedingungen südlicher Länder zu steigern und die Vernetzung internationaler

ökologischer Bedingungen aufzuzeigen. Hierzu gehört insbesondere die Förderung

internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des

Völkerverständigungsgedankens. Dazu dienen vor allem Veranstaltungen,

Publikationen und die Bereitstellung von Räumen zu den o.a. Zwecken. Auch dient

hierzu die Kooperation mit ähnlichen Einrichtungen im In- und Ausland.

§ 3 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im

    Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung von

    1977.

    Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftli-

    chen Zwecke.

2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet wer-

    den. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd

    sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 4 Mitgliedschaft

 

Mitglied des Vereins können natürliche (und juristische) Personen werden, die die

Zwecke des Vereins (§2) unterstützen wollen.

Der Verein unterscheidet zwischen passiven und aktiven Mitgliedern:

Passive Mitglieder entrichten einen monatlichen Betrag von 1 €. Der Betrag ist

am Anfang eines Geschäftsjahres auf das vereinseigene Konto zu überweisen.

Aktive Mitglieder sind Mitglieder, die sich in körperlicher, geistiger oder kreativer

Form an dem Zweck des Vereins betätigen. Sie zahlen keinen Beitrag.

Über die Aufnahme und die Art der Mitgliedschaft (aktiv oder passiv) entscheidet

die Mitgliederversammlung (oder der Vorstand).

Der Beitritt muss schriftlich beantragt werden; der Austritt muss mit vierwöchiger

Frist zum Halbjahresende erklärt werden.

§ 5 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung (MV) ist das oberste Beschlussfassungsorgan des

Vereins. Sie entscheidet über

          durch die monatlichen festen Einnahmen abgedeckt,

Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit. Satzungsänderungen,

Auflösung des Vereins und Ausschluss von Mitgliedern sind nur mit 3/4 Mehrheit möglich.

Zwanzig Prozent der Mitglieder können eine Einberufung der MV binnen

Monatsfrist verlangen. Der Vorstand ist verpflichtet, mindestens einmal jährlich

eine MV einzuberufen und diese auch zu leiten, sofern nicht die MV selbst mit

Mehrheit der Anwesenden eine Versammlungsleitung bestimmt.

 

§ 6 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen und wird für zwei Jahre gewählt.

Der/die Vorsitzende und der Kassenwart sind in getrennter Abstimmung von der MV

zu wählen. Beide vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Ist eine

Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, kann der Vorstand innerhalb von

10 Tagen eine neue MV einberufen. Diese ist dann unabhängig von der Zahl der

Anwesenden beschlussfähig.

§ 7 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an:

   terre des hommes

   Postfach 4126

   49074 Osnabrück

Diese Gesellschaft hat es unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.